Neue Drohnenregulationen Schweiz

Seit Anfang 2023 ist der Einsatz von professionellen Filmdrohnen in der Nähe von Gebäuden oder unbeteiligten Personen verboten. 🙅‍♂️ 🚁Um weiterhin solche Aufnahmen produzieren zu können, haben wir in den letzten 7 Monaten eine Betriebsgenehmigung nach SORA erarbeitet und beim BAZL eingereicht. ✅Dieser Prozess ermöglicht es uns, unsere Arbeiten wie gewohnt fortzusetzen.

Wir freuen uns, dass wir diesen Status erreicht haben. 🙌 🙌

Zusammenfassung Regulationen:

Seit dem 1. Januar 2023 hat die Schweiz die Drohnenregulierung der EU übernommen. Das führte zu einer Anpassung der Rechte und Pflichten von Drohnenpiloten und deren Auftraggebern.

Die Schlüsseländerung betrifft alle Drohnenoperateure, die nun verpflichtet sind, eine Registrierung durchzuführen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie eine UAS-Betreibernummer, die deutlich sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Dieses Identifikationsmerkmal ermöglicht es den zuständigen Behörden, den Besitzer der Drohne im Falle von Vorfällen oder Verstössen zu ermitteln.

Darüber hinaus sind Drohnenpiloten, deren Drohnen ein Gewicht von 250 Gramm oder mehr aufweisen, dazu verpflichtet, bestimmte Prüfungen abzulegen, um ihre Kompetenz und Sicherheit im Flugbetrieb nachzuweisen:

A1/A3 - Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein): Diese Prüfung vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, um Drohnen sicher und verantwortungsbewusst in Sichtweite zu steuern.

A2 - Fernpiloten-Zeugnis: Diese Zertifizierung befähigt die Drohnenpiloten, Drohnen näher an Menschen und besiedelten Gebieten zu betreiben.

Um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten, gelten für Drohnen, die ein Gewicht von mehr als 250 Gramm aufweisen oder keine C1 Systemzertifizierung besitzen, folgende Flugbeschränkungen:

Solche Drohnen dürfen nicht näher als 150 Meter von Personen entfernt oder in bewohnten Gebieten betrieben werden. Diese Beschränkungen dienen dazu, die Privatsphäre und Sicherheit von Menschen am Boden zu schützen.

In Fällen, in denen dennoch Aufnahmen mit Drohnen in solchen sensiblen Bereichen erforderlich sind, besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt ein SORA (Specific Operational Risk Assessment) oder ein LUC (Light UAS Operator Certificate) zu beantragen. Dieser Prozess, der mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und mit Kosten verbunden ist, ermöglicht spezielle Einsätze oder Aufnahmen, die unter den normalen regulären Bestimmungen nicht gestattet wären.

Diese aktuellen Regelungen tragen dazu bei, die Integration von Drohnen in den Luftraum sicherer zu gestalten, indem sie strenge Anforderungen an Registrierung, Qualifikation und Flugbetrieb stellen. Drohnenoperateure spielen eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung dieser Bestimmungen, um die Sicherheit der Luftfahrt und die Privatsphäre der Menschen am Boden zu gewährleisten.

Folgende Regeln müssen zusätzlich eingehalten werden:

  • Keine Flüge höher als 120m über dem Startpunkt

  • Keine Flüge näher als 5Km zu Flugplätzen oder Heliports

  • Keine Flüge ausser Sichtweite

  • Keine Flüge über Menschenmengen

Der FPV-Flug mittels Videobrille ist nur erlaubt, sofern ein zweiter "Operateur" den Flug überwacht und jederzeit manuell in die Steuerung eingreifen kann. Dieser muss sich am gleichen Standort wie der Pilot befinden. Der Flug ausserhalb des Sichtfeldes ist auch in diesem Falle ohne Bewilligung nicht erlaubt.

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